Selbstverteidigungskurse

 

Selbstverteidigungskurse, die sich nicht auf bestimmte Kampfsportarten beschränken, unterrichten in der Regel einen Mix aus verschiedenen Sportarten. Das Ziel ist die Vermittlung effektiver Methoden zur Verteidigung, die kein jahrelanges Training voraussetzen, wie das bei den meisten Kampfsportkünsten der Fall ist. Mit einfachsten Mitteln und wenig eigenem Kraftaufwand soll ein größtmöglicher Effekt erreicht werden

 

Selbstverteidigung ist die Abwehr von konkreten und unmittelbaren Angriffen, die die körperliche Unversehrtheit einer Person gefährden. Die Abwehr umfasst dabei:

  • die Vermeidung von Angriffssituationen
  • die Abschreckung des Angreifers vor dem potentiellen Angriff
  • körperliche Techniken zur Gewaltabwehr im Falle eines Angriffs

Im Selbstverteidigungskurs werden alle drei Aspekte der Abwehr gelehrt. Darüber hinaus geht es um die psychische Stärkung. Denn wer ohne Selbstbewusstsein auftritt, tritt in den Augen der Täter als Opfer auf. Zudem lernen die Teilnehmer, wie wichtig Zivilcourage unbeteiligter Menschen ist. Die Täter verlassen sich darauf, dass Umstehende sich nicht trauen einzuschreiten. Daher vermittelt Ihnen der Selbstverteidigungskurs nicht nur Verteidigungsmöglichkeiten, sondern ebenso Verantwortung für seine Mitmenschen zu übernehmen.


Themenbereiche:

  • Selbstschutz
  • Selbstbehauptung
  • Gewaltprävention
  • Konflikte: Erkennung - Vermeidung - Bewältigung
  • Stressbewältigung
  • Entspannungstechniken
  • Schläge und Tritte gegen die Schwachstellen des Angreifers
  • Abwehr- und Blocktechniken
  • Schulung von Techniken zur Befreiung
  • Vorbeugendes Verhalten und Deeskalation
  • Hebelgriffe, bei denen die Kraft des Angreifers gegen ihn verwendet wird
  • Nonverbale Kommunikation und selbstbewusstes Auftreten
  • Alltagsgegenstände als Waffen einsetzen
  • Das richtige Timing und das Nutzen des Überraschungseffekts
  • Rollenspiele
  • Theoretische Aspekte der Selbstverteidigung, Rechtliche Informationen


Rechtliches: Gesetzliche Definition von Notwehr


Der Paragraph 32 zur Notwehr im Strafgesetzbuch besagt:

„Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr

ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff

von sich oder einem anderen abzuwenden.“


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